17.11.2010 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 17.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Niendorf-Südwest wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen - geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben.
3. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen sind in der Begründung berücksichtigt.
4. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
5. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.
6. Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
