17.11.2010 - 10 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 17.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Niendorf Südwest wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen - geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben.
3. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen sind in der Begründung berücksichtigt.
4. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
5. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.
6. Die Abwägung zur Satzung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
7. Die Gemeinde fasst den abschließenden Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
8. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde Hohenkirchen ist zur Genehmigung zu beantragen.
9. Nach Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen ist dieser ortsüblich rechtswirksam bekannt zu machen.
