28.09.2010 - 9 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Di., 28.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV (Bauwesen) bis 31.05.2010
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Bürgermeister verliest den Sachverhalt.
Anschließend wird über das Für und Wieder diskutiert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen folgt hier der Beschlussempfehlung des Bauausschusses.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Klütz für den Anleger Wohlenberger Wiek wesentliche Bedenken zu äußern.
1. Die Ansiedlung von Ferienhäusern auf dem Anleger erzeugt erheblichen Verkehr, im dem bereits überlasteten Bereich des Knotenpunkte B-Plan Nr. 15 der Stadt Klütz und Abfahrt Wohlenhagen. Die ist nicht hinnehmbar. Die Gemeinde macht die Forderung für den Bau einer Umgehungsstraße auf.
2. Die Gemeinde Hohenkirchen äußert grundsätzliche Bedenken zur Ansiedlung von Ferienhäusern auf dem Anleger. Die touristischen Entwicklungsziele der Gemeinde beinhaltet die Entwicklung eines naturnahen, sanften Tourismus. Dafür sollte die erste Reihe an der Ostsee möglichst ausgeräumt werden. Diese massive Verdichtung auf dem Anleger widerspricht dem Entwicklungskonzept der Gemeinde Hohenkirchen völlig.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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902,1 kB
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