27.09.2006 - 4 Protokollkontrolle

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Frau Höhne informiert über den Stand der Abarbeitung der Beschlüsse aus der letzten Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow vom 16.08.2006.

 

Beim Abarbeitungshinweis zum Tagesordnungspunkt 12 – Zustimmung zur Planung SW-Beseitigung und Trinkwasserversorgung in Zierow – wird nachgefragt, ob, der Zweckverband die gesamten Planungsunterlagen vorgelegt hat und eine Dokumentation des Straßenzustandes vor Maßnahmenbeginn gefertigt wurde. Hierzu wird noch um Auskunft gebeten.

 

Der Abarbeitungshinweis zur Schadenersatzprüfung gegenüber Herrn Zielonke wird von Herrn Schmidt-Hahn kritisiert. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme von Herrn Zielonke auf Schadenersatz aufgrund fehlender vertraglicher Beziehungen zwischen der Gemeinde und Herrn Zielonke nicht möglich sei.

Nach Auffassung von Herrn Schmidt-Hahn bestanden zwischen der Gemeinde Zierow und Herrn Zielonke vorvertragliche Rechtsbeziehungen. Herr Zielonke erklärte später, dass er einen Vertragsabschluss zu den zuvor vereinbarten Konditionen nicht mehr wünschte und begann damit eine sog. positive Vertragsverletzung, welche zu einem Schadenersatzanspruch für die Gemeinde Zierow führt. Allerdings ist nur der Schaden, der einem entstanden ist, weil man auf den Vertragsabschluss vertraut hat, ersetzbar. Der Schaden muss detailliert aufgelistet werden, was sich zumeist als schwierig erweist.