10.12.2020 - 6 Diskussion zur Regenwasserproblematik in der Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

-          Die Ausschussvorsitzende informiert, dass die Ortslagen Groß Walmstorf, Wohlenhagen, Wahrstorf und Niendorf an den Zweckverband übergeben wurden. Deshalb sind für diese Ortslagen keine weiteren Niederschlagsentwässerungskonzepte erforderlich.

-          Für die Ortslagen Neu Jassewitz und Alt Jassewitz wird kein Handlungsbedarf gesehen.

 

-          In der Ortslage Manderow erfolgt die Entwässerung nur oberflächig. Das anfallende Niederschlagswasser wird in den Pferdeteich eingeleitet. Eine Dokumentation der bestehenden Leitungsverläufe liegt im Amt nicht vor.

 

-          In Hohenkirchen ist der Bereich Birken- und Butscherweg noch nicht abschließend geklärt. Des Weiteren soll die Niederschlagsentwässerung in der Ortslage Hohenkirchen im Zusammenhang mit dem zukünftigen B-Plan Nr. 29 geregelt werden.

 

-          In der Ortslage Gramkow ist die Niederschlagsentwässerung geklärt.

 

-          Für die Ortslage Beckerwitz ist die Niederschlagsentwässerung für den Bereich Schulzenhufe geklärt. Im Bereich der Ostseestraße wurden im Zuge der Tiefbauarbeiten mehrere Leitungen gekappt. Diese waren zumeist illegal angeschlossen.

Des Weiteren ist der Niederschlag auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Wie die tatsächliche Entwässerung der Grundstücke erfolgt ist jedoch unklar. Das Amt wird beauftragt, die Grundstückseigentümer anzuschreiben und die Niederschlagsentwässerung auf den Grundstücken abzufragen. Dies beschränkt sich erst einmal auf den Bereich straßenbegleitend zur Ostseestraße.

 

-          Für die Ortslage Hohen Wieschendorf (Altbestand) soll längerfristig die Entwässerung der Ortslage über den Teich beim Golfhotel erfolgen. Ansonsten erfolgen Regelungen in den B-Plänen.

 

-          Beckerwitz-Ausbau: Da die tatsächlichen Leitungsbestände in der Ortslage unklar sind, soll eine Kanalbefahrung durchgeführt werden, um den Leitungsbestand zu dokumentieren. Dieses soll frühestens im Februar, nach dem Erwerb der Jugendherberge, erfolgen.

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

In Abstimmung mit der Gemeinde erfolgt die Abarbeitung der Festlegung.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage