Beschlussvorlage - BV/12/23/207-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2024 vor. Entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie müssen die Anträge bis spätestens zum 30.09. des Vorjahres in der Verwaltung des Amtes vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Nr.

Antragsteller

Verwendungszweck

Gewährter Zuschuss 2023

Beantragter Zuschuss 2024

1.

Verein zur Förderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V.

 

div. Kinderprojekte

(Zirkus, Theater)

500,00 €

1.000,00 € 

2.

Sozialverband Deutschland, OV Klütz/ Boltenhagen*

Arbeit mit Senioren und Behinderten

500,00 €

500,00€ 

3.

DRK-Familienbildungsstätte*

Gedächtnistraining für Senioren

500,00 €

500,00 € 

4.

SC Boltenhagen e.V.

Übungsleiter (1.000 €) Kindersport (1.000 €)

1.000,00 €

nach Prüfung am 25.04.2024 2.000,00 € Zuwendung

        2.000,00 € 

5.

Seniorenverein Klützer Winkel e.V.

Gestaltung des Vereinslebens

0,00 €

Keine Angabe

6.

VSC Boltenhagen e.V.

Kinder-/Jugendsport, Spielbetrieb

1.000,00 €

nach Prüfung am 25.04.24 500 € Zuwendung 

500,00 €

7.

Pro familia

Unterstützung für Sach- und Personalkosten 2024 bei der Schwangerschaftskonfliktberatung

0,00 €

450,00 € für alle amtsang. Gem.

8.

Der Paritätische Arbeitslosenverband MV

Schuldner- und Insolvenzberatung NWM

0,00 €

Keine Angabe

9.

Verkehrswacht Wismar

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich Straßenverkehr

0,00 €

200,00 € für alle amtsang. Gem

 

Der Antrag des VSC Boltenhagen vom 19.10.2023 ist am 24.10.2023 im Amt Klützer Winkel eingegangen, laut der geltenden Förderrichtlinie müsen Anträge auf Zuschüsse für Vereine bis zum 30.09.2023 für 2024 eingereicht sein.

Der Seniorenverein Klützer Winkel e.V. hat die Förderrichtlinien nicht erfüllt, es wurde der Antrag ohne die dazugehörigen Unterlagen eingereicht. Dem Verein liegt die Förderrichtlinie vor und wurde auch noch einmal auf die Förderbedingungen hingewiesen.

 

Die Finanzierung der Zuwendungen erfolgt aus dem Produktsachkonto 12-28101-54159000 (Zuschüsse an Verbände/ Vereine, beplant mit 4.000,00 Euro).

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. l der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entscheidet der Bürgermeister über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Die Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 Buchst. I) sind im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss zu treffen. 

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 dem Bürgermeister empfohlen nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2024 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2024

Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen

500,00 €

DRK-Familienbildungsstätte

500,00 €

VSC Boltenhagen e.V.

500,00 €

Verein zur Föderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V.

500,00 €

SC Boltenhagen

………€

Seniorenverein Klützer Winkel e.V.

   0,00 €

Pro familia

             0,00 €

Der Paritätische Arbeitslosenverband MV

             0,00 €

Verkehrswacht Wismar

    0,00 €

 

Über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ab 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2024 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2024

SC Boltenhagen

…………€

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12-28101-54159000    4.000,00 €

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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