Beschlussvorlage - BV/02/21/120

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ergänzung und Änderung der Festsetzungsvorschläge der Beschlussvorlage Entwurf, Stand
11. November 2021 in Abstimmung mit den Zielsetzungen der Vorhabenträger.
Zu
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
3. Größe der Baugrundstücke
Die Größe der Baugrundstücke darf 650 m² nicht unterschreiten (anstelle 1000 m²). Dies ergibt
sich aus der Geometrie und zukünftigen Zuteilung der Gemeinschaftsflächen.
Zu
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
6.3 als Ergänzung
Die Höhenlage des Parkplatzes / private Stellplatzanlage darf maximal 28,25 m über DHHN
92 betragen. Damit verbunden ist ein geringer Abtrag der bisherigen Stellplatzfläche, um eine
bessere Zufahrt zuzulassen.
Zu
III. Örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
1. Dächer
1.1
Unter Berücksichtigung der Dacheindeckungen in der Umgebung sollen anthrazitfarbene
Dacheindeckungen zugelassen werden und sind Wunsch der Antragsteller.
Zu
III. Örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
3. Einfriedungen
Aufgrund der vorhandenen Situation an der Landesstraße mit der Mauer, die eine Höhe von
1,20 m hat, geht die Festsetzung bezüglich der Regelung der Höhe von 0,80 m ins Leere. Da
ohnehin keine Grundstückszufahrten zusätzlich vorgesehen sind, kann auf den Satz „entlang
der Landesstraße (L0 1) darf die Einfriedung in einer maximalen Höhe von 0,80 m über der
Fahrbahn des zugehörigen Straßenabschnitts errichtet werden“ entfallen.

 

Grundzüge der Planungsabsicht werden dadurch nicht berührt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kosten übernimmt der Vorhabenträger

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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