Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12628
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwerbung zur fristgerechten Einwerbung von Fördermitteln,
für den Neubau eines bedarfsgerechten Feuerwehrgerätehauses
hier: Grundsatzbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen - LPH 1-3 nach HOAI 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses besteht die Möglichkeit, Fördermittel über das Innenministerium MV einzuwerben.
Um ggf. Fördermittel für 2019 zu erhalten, muss der Fördermittelantrag bis spätestens September 2018 eingereicht werden.
Für die Antragstellung bedarf es einer Entwurfsplanung nach der HOAI 2013 (Leistungsphasen 1-3). Das Ergebnis der Entwurfsplanung ist u.a. ein Raumkonzept, welches durch die zuständigen Behörden genehmigt werden muss. Diese Genehmigung ist auch eine Voraussetzung für die Förderung.
Die Verwaltung wird eine entsprechende Planerausschreibung durchführen.
Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnte der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen.
Zu dieser Vorgehensweise soll sich die Gemeindevertretung grundsätzlich positionieren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
Die Leistungsphasen 1-3 der HOAI 2013 werden für den Neubau eines bedarfsgerechten Feuerwehrgerätehauses vergeben.
Dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.
Der Bürgermeister vergibt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot