Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12628

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses besteht die Möglichkeit, Fördermittel über das Innenministerium MV einzuwerben.

Um ggf. Fördermittel für 2019 zu erhalten, muss der Fördermittelantrag bis spätestens September 2018 eingereicht werden.

 

Für die Antragstellung bedarf es einer Entwurfsplanung nach der HOAI 2013 (Leistungsphasen 1-3). Das Ergebnis der Entwurfsplanung ist u.a. ein Raumkonzept, welches durch die zuständigen Behörden genehmigt werden muss. Diese Genehmigung ist auch eine Voraussetzung für die Förderung.

 

Die Verwaltung wird eine entsprechende Planerausschreibung durchführen.

Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnte der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen.

 

Zu dieser Vorgehensweise soll sich die Gemeindevertretung grundsätzlich positionieren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

Die Leistungsphasen 1-3 der HOAI 2013 werden für den Neubau eines bedarfsgerechten Feuerwehrgerätehauses vergeben.

Dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.

Der Bürgermeister vergibt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei geschätzten Baukosten von 1.500.000,00€ (netto) würden Planungskosten in Höhe von ca. 50.000,00€ (brutto) anfallen.

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