Beschlussvorlage - V Hokir/18/12415-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Mai 2018 die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen unter Tagesordnungspunkt 15 (Vorlagennummer: GV Hokir/18/12415) beschlossen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) - Westmecklenburg hat im Nachgang mitgeteilt, dass eine Anpassung der Satzung notwendig ist.

Eine Ausfertigung der Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen erfolgte somit nicht. Eine erneute Beschlussfassung der Satzung mit der Änderung vom StALU soll nunmehr erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 - Tagesordnungspunkt 15 - „Beschluss über die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen“ (Vorlagennummer: GV Hokir/18/12415) zurück zu nehmen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die anliegende Neufassung der Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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