Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10843

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hatte seinerzeit den Bebauungsplan Nr. 15 aufgestellt.

Für den Bereich der Ferienhausgebiete wurden bereits 2 Änderungen des Bebauungsplanes durchgeführt. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz wird der Bereich an der Landesstraße, der ursprünglich von der Genehmigung ausgenommen war, überplant. Zielsetzung ist es, das Sonstige Sondergebiet für Versorgung und Infrastruktur planungsrechtlich zu sichern. Die Planungsabsichten sind mit den Belangen und Anforderungen des Straßenbauamtes (auf freier Strecke, 20 m Abstand zur Landesstraße) zu bringen. Die naturschutzfachlichen Belange sind zu beachten.

Da es sich lediglich um einen untergeordneten Teil des Bebauungsplanes handelt, der nicht mit Planungsabsichten und Festsetzungen belegt ist, wird die Änderung und Ergänzung des Planes im Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Grundzüge der Planung werden im Wesentlichen nicht verändert. Die Fläche für den ruhenden Verkehr bleibt weiterhin erhalten. Das ursprünglich bekannt gegebene Ziel der Bebauung soll umgesetzt werden. Auf eine Bebauung der Fläche seeseits der Landesstraße, die ursprünglich von der Genehmigung ausgenommen war, wird verzichtet.  

Das Verfahren wird im Verfahren der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Planbereichsgrenzen sind als Anlage beigefügt. Es handelt sich eine integrierte Fläche, auf der auch unter Inanspruchnahme benachbarter Flächen, ein Gebäude für Versorgung und Infrastruktur errichtet werden soll.

Das bestätigte Konzept zur Aufstellung des Planes wird den Unterlagen bestehend aus Text und Plangrundlagen beigefügt. Auf der Grundlage der Unterlage sind die Entwürfe für das Beteiligungsverfahren vorzubereiten. Eine frühzeitige Information und Abstimmung mit Behörden und Stellen und der Öffentlichkeit soll erfolgen. Eine Einbeziehung in die sonstigen Bereiche entlang der Landesstraße, die für Versorgung und Infrastruktur vorgesehen ist, ist nicht beabsichtigt. Es handelt sich hier um einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15, der auch entsprechend separat im Zusammenhang mit dem Ursprungsbebauungsplan betrachtet werden soll.

Sollte sich im Beteiligungsverfahren darstellen, dass für diese Änderung ein zweistufiges Verfahren durchzuführen ist, so wäre dies dann entsprechend vorzunehmen und zu veranlassen.

Unter Berücksichtigung des Antrages ist das Konzept im Änderungsbereich zu überarbeiten. Eine Verlagerung von Stellplätzen ist vorzusehen. Die Absicht, die Gebäude unmittelbar am Ortsrand von Wohlenberg zu errichten, wird vorteilhaft angesehen. Die Regelung zur Neuordnung der Stellplätze im Zusammenhang mit der Neubebauung wird vor Abschluss des Planverfahrens abschließend geregelt.

Die Stadt Klütz hat diesen Beschluss (siehe Lebenslauf) zurück gestellt. Nunmehr ist der Antragsteller erneut an die Stadt Klütz heran getreten, mit der Bitte das Planverfahren doch zu starten. Gegebenenfalls sollte das Planungsinstrument verändert werden. Wählt man einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan könnten im dazu gehörenden Durchführungsvertrag die Forderungen der Stadt Klütz besser gesichert werden. Die Stadtvertretung hat den Bauausschuss beauftragt sich entsprechend mit dieser Thematik zu befassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Landesstraße. 

 

  1. Die Planbereichsgrenzen sind in der Übersicht dargestellt. Der Bereich wird begrenzt:

-          im Norden durch die Landesstraße L01 bzw. den begleitenden Geh- und

Radweg

-          im Osten durch Grünflächen,

-          im Südendurch das Gebiet der Satzung über den B-Plan Nr. 21, Teil 1,

Ferienanlage Wohlenberg.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Voraussetzungen für Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und der Errichtung von dafür erforderlichen Gebäuden. Die Anordnung der Gebäude und der Stellplätze wird im Verfahren abgestimmt.

 

  1. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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