Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12552

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der Grenzbetragsverordnung vom 11. Juli 1996 (GVOBl. S. 574), zuletzt geändert durch 2. indVO v. 3. Juli 1997 (GVOBl. S. 399) kann der Schulträger für die Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an der Schule einen Kostenbeitrag bis zu 30,67 € durch die Erziehungsberechtigten erheben.

 

In den Vorjahren wurde hierzu jährlich ein Beschluss durch die Stadtvertretung gefasst. Die Verwaltung empfiehlt, die Einführung einer Satzung, damit die jährliche Beschlussfassung entbehrlich wird. Durch die Einführung der Satzung kann mit der Bescheiderstellung frühzeitiger begonnen werden, da nicht mehr die Beschlussfassung im Herbst abgewartet werden muss.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Einführung einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an der Schule.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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