Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12580

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Arbeitsgruppe Verkehrsentwicklungsplan Stadt Klütz hat gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro das Parkraumkonzept für die Schloßstraße entwickelt.

Inhaltlich wird folgendes geregelt:

-          Die ausgewiesenen Parkplätze werden auf Basis von Berechtigungsausweisen an Anwohner vergeben, die keine Möglichkeit haben, auf dem eigenen Grundstück zu parken. Kalkuliert wurde mit 1,5 Berechtigungsausweisen pro Grundstück

-          Die Parkplätze können zeitlich begrenzt auch von anderen Nutzern belegt werden (2 Stunden mit Parkscheibe)

-          Die Abgrenzung der Parkflächen erfolgt mittels Straßennägeln

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das in der Anlage beigefügte Parkraumkonzept für die Schloßstraße.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kosten für Beschilderung, Planung usw. trägt die Stadt Klütz und sind Bestandteil des haushaltsplanes

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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