Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12563

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Strandbereich in Zierow wird im Rahmen der touristischen Nutzung durch die Gemeinde in der Zeit vom 15.Mai bis 15.September eines jeden Jahres unterhalten.

Hierzu gehört auch die Entfernung von Treibsel im Strandbereich. Das Material wird Vorort gelagert. Auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) fordert das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg die Gemeinde Zierow auf, die derzeitige Verfahrensweise zu unterlassen. 

Bei der Säuberung des Strandes fallen pflanzliche Abfälle vor allem als Seegras und Algen an. Darüber hinaus können holzige Bestandteile von Sträuchern und Bäumen enthalten sein. In der Bioabfallverordnung werden diese Stoffe unter der Abfallgruppe; biologisch abbaubare Abfälle, pflanzliche Bestandteile des Treibsels (einschließlich von Küsten- und Uferbereichen) eingeordnet.

Die pflanzlichen Bestandteile des Treibsels enthalten organische Substanz und Nährstoffe, die eine Verwendung zur Düngung und Bodenverbesserung zulassen. Der höchste Nutzeffekt für die Bodenverbesserung und Düngung wird erreicht, wenn die pflanzlichen Bestandteile des Treibsels aufgrund ihrer leichten Umsetzbarkeit im Boden ohne Behandlung auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden.

Aufgrund der Herkunft aus naturbelassenen Bereichen und der geringen Belastung mit Fremdstoffen sollte im Rahmen der regionalen Verwertung bei Landwirten in der Umgebung der Anfallsorte gemäß Bioabfallverordnung § 10 (2)  die Freistellung von Behandlungen nach den §§ 3 und 3a für die Verwertung der pflanzlichen Bestandteile des Treibsels sowie die Befreiung von den Untersuchungspflichten nach §§ 3 und 4 für den Strandabschnitt Gemeinde Zierow, Küstenkilometer F 050- F 050,5; Länge ca. 600 m beim StALU WM beantragt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, einen Antrag zur Freistellung von der Behandlungspflicht und der Untersuchungspflicht nach § 10 (2) BioAbV für Treibsel beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg für den Strandabschnitt Zierow zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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