Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12531

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 10. Mai 2016 bis zum 14. Juni 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum Vorentwurf abgegeben. Die Stellungnahmen wurden behandelt und ausgewertet. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden für die Erarbeitung des Entwurfs genutzt. 

 

Maßgeblich sind die Belange der FFH- und SPA-Problematik, die unter Berücksichtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse zu betrachten sind. Für das Vogelschutzgebiet liegt ein Managementplan nicht vor. Für das FFH-Gebiet liegt ein Managementplan von 2006 vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen zu erstellen. Die maßgebliche Bearbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanes. Die Anforderungen an die Bebauung im Gewässerschutzstreifen sind zu überprüfen. Die erforderlichen Anträge werden gestellt. Die Regulierung der Zahl der Parkplätze (vorher/nachher) ist darzustellen. Dies erfolgt maßgeblich auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, um hier den Anspruch an Grund und Boden darzustellen. In Bezug auf Auswertungen zum Schall, Schutzansprüche von Bebauung im Bereich der Ferienanlage Ostseeblick in Niendorf gegenüber dem Parkplatz an der Wohlenberger Wiek im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 werden aus Sicht der Stadt Klütz nicht gesehen. Die Entfernung ist ausreichend bemessen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist entsprechend nachzuweisen. Da die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers bereits jetzt erfolgt, wird davon ausgegangen, dass bei gleichbleibender Versiegelung und einfacher Bauweise die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers weiterhin gesichert ist.

Im Zusammenhang mit der SPA- und FFH-Problematik sind Maßnahmen zum Strandbereich, die im Bebauungsplan Nr. 15 erforderlich wurden, zu beachten. Der Status der Biotope ist zu berücksichtigen. Neben dem Gewässerschutzstreifen sind auch die Anforderungen an den Hochwasserschutz entsprechend zu berücksichtigen. Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Entsprechende Anträge sind zu stellen. Dies erfolgt auf der Ebene der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Ein als Selbstbindungsinstrument beschlossener Landschaftsplan liegt nicht vor. Der Bearbeitungsstand des Landschaftsplanes wird der Behörde zur Verfügung gestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz „Strand an der Wohlenberger Wiek – Regelung der Infrastruktur“ und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Das Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordwesten:durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),

-       im Südwesten:durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-       im Südosten:durch das vorhandene Schöpfwerk (Grenze zur Nachbarge-meinde Hohenkirchen),

-       im Nordosten:durch den Verlauf der Landesstraße (L01).

 

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
  3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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