Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12529

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat auf der Grundlage von Abstimmungen den Vorentwurf für den Bebauungsplan aufgestellt. Gemäß Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses wurden die Planungsziele formuliert. Die Planungsziele werden gemäß städtebaulichen Konzept umgesetzt, das als Anlage beigefügt ist.

 

Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für einen Campingplatz in Form eines Wohnmobilplatzes an der Lübecker Straße und Erweiterungsflächen für den Campingplatz auf den derzeit unbenutzten Flächen des Gewerbegebietes,

-          Änderung der festgesetzten Gewerbegebietsflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen in Flächen für das Wohnen und Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (Mischgebiet) im südwestlichen Teil des Gewerbegebietes,

Mit dem Vorentwurf sind die berührten Behörden und TÖB und die berührte Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

Mit den Gewerbetreibenden sind Abstimmungen zu führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lübecker Straße“ der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt:

-          Im Nordosten:durch die Lübecker Straße (L01),sowie die Grundstücke  „Im Gewerbepark“ Nr. 12 und Nr.2

-          Im Süden:durch den Landwirtschaftsbetrieb Klützer Winkel e.G. an der

Lübecker Straße sowie das Grundstück „Im Gewerbepark“ Nr. 12,

-          Im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          Im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Der Vorentwurf in Form des städtebaulichen Konzeptes wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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