Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12550

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19. Juni 2018 stellte der Zirkus Frank den Antrag in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis zum 25. August 2018, 25 Werbeplakate in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit den Ortsteilen Tarnewitz, Redewisch und Wichmannsdorf zu errichten. Hierzu teilte Frau Frank vom Zirkus mündlich mit, dass sie für Schulkinder und Hortkinder kostenlose Vorstellungen anbieten wird und eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühr wünscht. 

Auf der Grundlage des § 5 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Sondernutzungssatzung) vom 14. Juni 2016 ist die Errichtung von Werbeplakaten gebührenpflichtig. Mündlich wurde Frau Frank mitgeteilt, dass bei 55 Tagen, bei 25 Werbeschildern je 1 Euro pro Tag, gemäß der Sondernutzungssatzung eine Gebühr von 1.375,00 Euro zu entrichten sind. Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 stellte der Zirkus Frank an den Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 8 Abs. 4 der Sondernutzungsatzung der Gemeinde Boltenhagen den  Antrag, von der  Sonderungsgebühr in Höhe von 1.375,00 Euro abzusehen oder eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen auf 500,00 Euro festzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Sondernutzungsgebühr für die Errichtung von 25 Webeschilder vom Zirkus Frank in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis zum 25. August 2018 in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf 500,00 Euro zu reduzierten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Reduzierung der Gebühr 500,00 Euro

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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