Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12521

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.11.2017 bittet der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern um Beachtung der 1. Novellierung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V). Er teilt mit, dass die Neufassung der Eigenbetriebsverordnung vom 14.07.2017 zum 31.08.2017 in Kraft getreten ist.

 

Des Weiteren werden die Übergangsregelungen nach § 43 EigVO M-V erläutert, die besagen, dass die §§ 1bis 10 ab sofort gelten und die §§ 11 bis 41 erstmals für das Wirtschaftsjahr 2019 anzuwenden sind.

 

Dementsprechend ist die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen dahingehend anzupassen, dass auf diese neue Verordnung Bezug genommen wird.

 

Anbei der 1. Entwurf der Neufassung der Betriebssatzung des „Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ in der vorliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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