Mitteilungsvorlage - GV Bolte/18/12449

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Hundesteuer vom 18.12.2012 beinhaltet nach § 6 diverse Steuerbefreiungen.

 

Vermehrt werden von Bürgern der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Hunde aus Tierschutzorganisationen bzw. Tierheimen gekauft.

Hierzu ist bislang noch keine Steuerbefreiung in der entsprechenden Satzung vorgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den § 6 Steuerbefreiung entsprechend zu ergänzen:

 

(4) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für

 

a)      Hunde, die von ihren Halter(innen) aus Tierheimen oder Tierschutzorganisationen erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

 

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Anlagen

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