Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12522

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Monat Juni 2018 war die Hauptuntersuchung des vorhandenen Rüstwagens der Feuerwehr Klütz fällig. Bei dieser Hauptuntersuchung wurden erhebliche Mängel am vorhandenen Fahrzeug festgestellt und die erforderliche Prüfplakette nicht mehr erteilt. Um diese festgestellten Mängel zu beseitigen wurden Kosten in Höhe von 5.047,15 Euro von der Firma Wandel & Partner veranschlagt. Nach Aussagen der Firma Wandel & Partner können sich die Kosten jedoch noch während der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten erhöhen.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht mehr sinnvoll, dass Fahrzeug weiter im Dienst der Feuerwehr Klütz zu belassen. Da dieses Fahrzeug jedoch für die Einsatzbereitsaft der Feuerwehr Klütz von erheblicher Bedeutung ist, ist eine Ersatzbeschaffung zwingen notwendig.

Von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wurde nach einer kurzfristig umsetzbaren Löschung gesucht. Von der Firma Marius Bröcking Nutzfahrzeuge wurde ein gebrauchtes Fahrzeug mit Beladung zum Preis von 25.900,00 Euro angeboten. Nach einer Besichtigung des Fahrzeuges am 14. Juni 2018 konnte festgestellt werden, dass sich das Fahrzeug in einem sehr guten Zustand befindet und noch einige Jahres bei der Feuerwehr Klütz eingesetzt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für die Feuerwehr Klütz zum Preis von 25.900,00 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

X

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 30.000,00 EURO 02 12605 02620000 Entschlammung des Dorfteiches in Wohlenberg

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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