Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12546

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung bereitet den erneuten Förderantrag für eine ILERL Hauptförderung für die Maßnahme Straße Am Ring in Kalkhorst vor. Bisher bestand das Vorhaben aus dem historischen Straßenbau einschließlich Platz hinter dem Gutshaus. Der Ersatzneubau für das Gutshaus ist in seinem Standort und in seinen Abmessungen nicht festgelegt; ebenso ist die Nutzung der notwendigen Freiflächen nicht bestimmt. Zusätzlich würde die Fläche als Baustelleneinrichtung für die Hochbaumaßnahme genutzt werden. In der Summe wurde angeregt, der Gemeindevertretung eine Teilung des Vorhabens Straße Am Ring vorzuschlagen.

 

Über die Hauptförderung hinaus können seit März 2018 wieder Kofinanzierungsmittel beantragt werden. Der Vergaberat für diese Drittmittel tagt halbjährlich. Der Termin ist nicht bekannt. Für die Hauptförderung (ILERL) gibt es einen Stichtag. Sollte der Finanzierungsnachweis nicht gegeben sein, würde die Hauptförderung abgelehnt.

 

Auszug der aktuellen Kofi Richtlinie

Der Kofi-Anteil könnte (aktuell RUBIKON rot) aufgrund der Richtlinie bis zu 75 % bei ca. 108 TEuro liegen.

 

Derzeit sind Gesamtkosten einschl. Gutshausplatz in Höhe von 595 TEuro sowie eine anteilige Förderung von 65% im Haushalt eingestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kalkhorst beschließt in dem einzureichenden Hauptförderantrag die Maßnahme ohne den Platz hinter dem Gutshaus nur auf die vollständige Erneuerung des historischen Straßenbaues einschl. Anliegerstraße mit Gehweg und den notwendigen Erschließung- und Seitenanlagen zu beschränken. Ein Antrag auf Kofinanzierungsmittel ist zu stellen/ist nicht zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die Maßnahme ist seit 2016 im Haushalt geplant

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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