Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12517

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hält mit Antrag vom 21.08.2014 das Rammen von 3 Buhnen im östlichen Bereich vom Klützer Bach, um den im Herbst 2013 aufgespülten Sand zu schützen, für nötig und unumgänglich.  

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 18.09.2014 beschlossen, dass ein Antrag auf Fördermittel beim Wirtschaftsministerium gestellt und eine Prüfung durch StALU veranlasst wird.

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung am 17.11.2016 hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen b&o Ingenieure mit der Planung für den Buhnenbau unter Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit und der Bereitstellung von Fördermittels beauftragt.

 

b&o Ingenieure hat Prof. Dr.-Ing. Fröhle von der IWR-Consult um gutachterliche Stellungnahme bezüglich des Rammen von Buhnen gebeten, da dieser bereits für die Strandverbesserung ein Gutachten über die Strandsituation am 30.04.2012 erstellt hatte.

 

In der Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Fröhle vom 16.05.2017 und der Empfehlung für weitere Bearbeitungsschritte vom 12.06.2018 der b&o Ingenieure wird vom Rammen von Buhnen abgeraten.

 

Durch den Buhnenbau wird ohne künstliche Zuführung von Sediment keine Strandverbesserung in dem kleinräumigen Bereich zu erreichen sein. Jedoch zieht es negative Konsequenzen im Bereich des Hauptstrandes nach sich. Die Kurverwaltung empfiehlt gemäß dem Hinweis der b&o Ingenieure die Auffüllung der jetzigen Leezone mit Sand aus der Strandreinigungsrückgewinnung zu optimieren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Buhnenbau am Strand des Ostseebades Boltenhagen aufgrund der Empfehlungen der Ingenieure nicht weiter zu verfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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