Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12514
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neuwahl der Stellvertretung für Mitglieder des Amtsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Monique Rieske
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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18.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. Juni 2018 ist die geänderte Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel in Kraft getreten.
Sie regelt in § 2 Absatz 2 die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und deren Stellvertretung. Für die Stadt Klütz ist folgende Regelung getroffen:
„In der Stadt Klütz wählt die Stadtvertretung 3 weitere Vertreter für die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.“
Bislang wurden durch die Stadtvertretung personenabhängige Vertreter für die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses gewählt. Aufgrund der nunmehr geänderten Regelung in Bezug auf die Reihenfolge der Vertretung sind die bisher gewählten Vertreter abzuberufen und es ist durch die Stadtvertretung erneut zu wählen und die Reihenfolge der Vertretung zu bestimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den bisherigen personenabhängigen Vertreter für Herrn Arne Nölck, Herrn Uwe Swazina, sowie die bisherige personenabhängige Vertreterin für Herrn Hartwig Holst, Frau Angelika Palm, abzuberufen.
2.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende Stadtvertreter zu personenunabhängigen Vertretern für Herrn Jens Nevermann, Herrn Arne Nölck und Herrn Hartwig Holst in den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel und setzt gleichzeitig die Reihenfolge fest:
1.……………………………………….
2.……………………………………….
3.……………………………………….
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |