Beschlussvorlage - AA Amt/18/12472

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 144 Abs. 1 i. V. m. 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Amt unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie

Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Hier: Personalbemessung Amt Klützer Winkel

Neben der Erfüllung des täglichen Dienstgeschäfts hat die Erstellung der offenen Jahresrechnungen der Gemeinden oberste Priorität. Dies in einem angemessenen Zeitraum aufzuholen, ohne die Rahmenbedingungen zu verändern ist nicht leistbar, so die Erfahrungswerte der letzten Jahre.

Insbesondere wurde im Rahmen der internen Untersuchung festgestellt, dass die Aufgabenrückstände aus den fehlenden Zuarbeiten für die Anlagenbuchhaltung, insbesondere der Bewertung der Baumaßnahmen und Liegenschaftsangelegenheiten der Fachbereiche Bauwesen und  Zentrale Dienste resultieren.

Aus diesem Grund hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 09. 05.2018 beschlossen, 3 Mitarbeiterinnen vorerst befristet für die Dauer von 6 Monaten einzustellen. Dies ist geschehen. Es wurden entsprechende Verträge abgeschlossen. Damit verbunden sollte die unbefristete Weiterbeschäftigung angeboten werden, sofern die Genehmigung des Stellenplanes hierzu vorliegt.

 

Verwaltungsseitig wird eingeschätzt, dass ein längerfristiger Bedarf an Arbeitskräften in Höhe von 5,5 Stellen besteht.

 

Diese gliedern sich wie folgt auf:

1,0 SB IT/Geodaten

EDV-Administration, Bearbeitung der GeoDaten (GIS, Straßenkataster, stv. behördlicher Datenschutzbeauftragter)

1,5 SB zentrale Vergabestelle/Archiv

Zentrale Vergabestelle, Archivwesen/Digitalisierung

1,0 SB Steuern/Abgaben

Zweitwohnungssteuer, Kurabgaben

1,0 SB technisches Gebäudemanagement

technisches Gebäudemanagement, Betreuung Gemeindearbeiter/Bauhof

1,0 SB Bauwesen + Fortführung der Stelle 32 (derzeit mit kw gekennzeichnet)

Bearbeitung/Betreuung gemeindlicher Vorhaben, Jahresrechnungen,  Erhebung von Beiträgen, Ausgleichsmaßnahmen einschließlich Ausgleichsbebauungspläne, Alleenfond, Ökopools, Grünpflege

 

Zur Deckung dieser längerfristigen Bedarfe können den gegenwärtig 3 befristet Beschäftigten Weiterbeschäftigungen auf diesen Stellen angeboten werden.

 

Unabhängig davon können die entstandenen Bedarfe ab dem Jahr 2019 überprüft und ggf. durch altersbedingtes Ausscheiden reguliert werden, damit keine Überhänge entstehen.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist mit altersbedingtem Ausscheiden wie folgt zu rechnen:

 

2019 2 Mitarbeiter/innen

2020 1 Mitarbeiterin

2021 2 Mitarbeiter/innen

2022   2 Mitarbeiter/innen.

 

Im Zusammenhang mit diesen Änderungen wurden alle Planansätze nochmals anhand des derzeitigen Ist überprüft und bei wesentlichen Abweichungen (größer 5 TEUR) erfasst und korrigiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 144 Abs. 1 i. V. m. 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 5 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan einschl. Stellenplan des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2018

Personalbemessung des Amtes Klützer Winkel 

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Anlagen

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