Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12478

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Straßen und Wege müssen zwingend erneuert werden. Die finanziellen Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2018/2019 berücksichtigt.

 

1. Redewisch – von Höhe Gutshaus, Richtung Niederklütz

Hier folgende Lösungsansätze:

a) Ausbau inkl. Ableitung Oberflächenwasser – 267.000,00€

b) Sanierung mittels Aufbringen Asphaltdeckschicht – 42.000,00€

 

Die Verwaltung empfiehlt die Ausbauvariante a.

Hier erfolgt auf 159 m der Vollausbau der Straße, und auf den restlichen 282 m wird der vorh. Unterbau verfestigt und ist somit nutzbar (Tragfähigkeit wird hergestellt). Eine Asphalttrag- sowie Asphaltdeckschicht eingebaut. Des Weiteren erfolgt der Einbau einer Oberflächenentwässerung der Straße.

Die Ausbauvariante ist langlebiger und somit nachhaltig.

Straßenbaubeiträge müssen erhoben werden.

Grundsätzlich ist die Einwerbung von Fördermitteln für einen grundhaften Straßenausbau möglich. Mögliche Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Ausgaben. Einreichfrist zur Förderung ist der 31.08. eines Jahres für das Folgejahr, d.h. bis zum 31.08.2018 für 2019.

 

Variante b umfasst nur Sanierung der Straße mit einer 3 – 4 cm starken Asphaltdeckschicht; es erfolgen keine Arbeiten am Unterbau der Straße (dauerhafte Tragfähigkeit des Unterbaus nicht gegeben), keine Herstellung von Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße; keine Langlebigkeit; Folgekosten durch Unterhaltung.

Straßenbaubeiträge können nicht erhoben werden.

Da es sich um keinen grundhaften Ausbau handelt, können keine Fördermittel eingeworben werden.

 

2. Redewisch – Redewischer Straße Richtung Redder

Vollausbau der Straße zzgl. Schaffung einer Oberflächenentwässerung der Straße

Hier ist zu entscheiden, ob der Ausbau grundsätzlich erfolgen soll und ob die Finanzierung mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen soll. Kosten: 115.000,00€

Straßenbaubeiträge müssen erhoben werden.

Grundsätzlich ist die Einwerbung von Fördermitteln für einen grundhaften Straßenausbau möglich. Mögliche Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Ausgaben. Einreichfrist zur Förderung ist der 31.08. eines Jahres für das Folgejahr, d.h. bis zum 31.08.2018 für 2019.

 

Falls kein grundhafter Ausbau der Straße vorgesehen wird, müssen die vorhandenen Straßenschäden behoben werden. Kosten sind abhängig vom Umfang der Schäden und können nicht beziffert werden.

 

 

 

3. Redewisch – von Kreuzung – Richtung Redewisch Ausbau

Sanierung des 2m breiten Randstreifens durch Vollausbau zzgl. Vollausbau der Buswendeanlage in Redewisch-Ausbau.

Hier ist zu entscheiden, ob der Ausbau grundsätzlich erfolgen soll und ob die Finanzierung mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen soll. Kosten: 194.000,00 €

Grundsätzlich ist die Einwerbung von Fördermitteln für einen grundhaften Straßenausbau möglich. Mögliche Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Ausgaben. Einreichfrist zur Förderung ist der 31.08. eines Jahres für das Folgejahr, d.h. bis zum 31.08.2018 für 2019.

 

Falls kein grundhafter Ausbau des Seitenstreifens der Straße und der Buswendeanlage vorgesehen werden, müssen die vorhandenen Straßenschäden behoben werden. Kosten sind abhängig vom Umfang der Schäden und können nicht beziffert werden.

 

 

4. Tarnewitz - Seestraße

Grundhafter Ausbau der Straße mit wasserdurchlässigem Betonpflaster – 169.000,00€

Hier ist zu entscheiden, ob der Ausbau grundsätzlich erfolgen soll.

Falls ja, müssen Straßenbaubeiträge erhoben werden.

Grundsätzlich ist die Einwerbung von Fördermitteln für einen grundhaften Straßenausbau möglich. Mögliche Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Ausgaben. Einreichfrist zur Förderung ist der 31.08. eines Jahres für das Folgejahr, d.h. bis zum 31.08.2018 für 2019.

 

Falls kein grundhafter Ausbau der Straße vorgesehen wird, müssen die vorhandenen Straßenschäden behoben werden. Kosten sind abhängig vom Umfang der Schäden und können nicht beziffert werden.

 

 

5. Tarnewitz – Tarnewitzer Straße

Hier folgende Lösungsansätze:

a) Neuverlegung des Großsteinpflasters – 86.000,00€
    (ob Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen, bedarf noch der Klärung)

b) Ausbau mit Asphalt – 65.000,00€ (Unterbau kann verwendet werden)
    (ob Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen, bedarf noch der Klärung)

c) Sanierung mittels Aufbringen von einer 3,5 bis 4 cm starken Asphaltdeckschicht –
    10.000,00€
    (es können keine Straßenbaubeiträge erhoben werden)

 

Zur Variante c gibt die Verwaltung zu bedenken, dass es sich nur um eine Sanierung der Straße handelt; es erfolgen keine Arbeiten am Unterbau der Straße (Bewegungen im Unterbau – Großsteinpflaster), keine Langlebigkeit; Folgekosten durch Unterhaltung, keine Gewährleistung auf die Haltbarkeit.

 

Hier ist zu entscheiden, ob die Straße ertüchtigt werden soll und wenn ja, mit welcher Variante.

 

6. Wichmannsdorf – Wichmannsdorfer Straße Richtung Gutshaus Wichmannsdorf

Hier folgende Lösungsansätze:

a) grundhafter Ausbau auf einer Länge von 300m mit einer Breite von 4m – 184.000,00€
    Die Ausbauvariante ist langlebiger und somit nachhaltig.

    Straßenbaubeiträge müssen erhoben werden.

    Grundsätzlich ist die Einwerbung von Fördermitteln für einen grundhaften Straßenausbau
    möglich. Mögliche Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Ausgaben. Einreichfrist zur
    Förderung ist der 31.08. eines Jahres für das Folgejahr, d.h. bis zum 31.08.2018 für 2019.

 

b) Sanierung mittels Aufbringen einer 3,5 bis 4 cm starken Asphaltdeckschicht – 25.000,00€

    Zur Variante b gibt die Verwaltung zu bedenken, dass es sich nur um eine Sanierung der
    Straße handelt; es erfolgen keine Arbeiten am Unterbau der Straße (Tragfähigkeit des
    Unterbaus nicht nachgewiesen), keine geregelte Ableitung des anfallenden Oberflächen
    wassers, keine Langlebigkeit;  Folgekosten durch Unterhaltung, keine Gewährleistung auf
    die Haltbarkeit.

 

Hier ist zu entscheiden, ob die Ertüchtigung erfolgen soll und wenn ja, mit welcher Variante.

 

Falls kein grundhafter Ausbau der Straße vorgesehen wird, müssen die vorhandenen Straßenschäden behoben werden. Kosten sind abhängig vom Umfang der Schäden und können nicht beziffert werden.

 

Der Bauausschuss und die Verwaltung haben am 26.6.2018 die in der Anlage dargestellten Festlegungen bei einem Vororttermin getroffen. Die Aufträge sind entsprechend vergeben. Das Protokoll zur Ortsbegehung befindet sich in der Anlage.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Redewisch – von Höhe Gutshaus, Richtung Niederklütz

Der Ausbau der Straße soll grundsätzlich erfolgen,
           Variante … soll ausgeführt werden.

 

2. Redewisch – Redewischer Straße Richtung Redder

Der grundhafte Ausbau der Straße soll grundsätzlich erfolgen.

3. Redewisch – von Kreuzung – Richtung Redewisch Ausbau

Der grundhafte Ausbau des Seitenstreifens der Straße und der Buswendeanlage soll
           grundsätzlich erfolgen.

4. Tarnewitz - Seestraße

Der grundhafte Ausbau der Straße soll grundsätzlich erfolgen.

 

5. Tarnewitz – Tarnewitzer Straße

Der Ausbau der Straße soll grundsätzlich erfolgen;
           Variante … soll ausgeführt werden.

 

6. Wichmannsdorf – Wichmannsdorfer Straße Richtung Gutshaus Wichmannsdorf

Der Ausbau der Straße soll grundsätzlich erfolgen;

          Variante … soll ausgeführt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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