Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12427

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Anliegen zusätzliche Bauflächen in der Ortslage Hof Reppenhagen zu entwickeln wurde an die Verwaltung herangetragen. Nach Abstimmung mit dem LK NWM/ Frau Gielow wäre die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Teilbereich entlang der Teichstraße möglich. Unabhängig davon, wird die Aufstellung einer Klarstellungssatzung für die gesamte Ortslage Hof Reppenhagen empfohlen.

 

Bei der Schaffung zusätzlicher Bauflächen im Gemeindegebiet ist allerdings zu beachten, dass sich die Gemeinde Damshagen als ein nicht zentraler Ort gem. RREP WM 2011 bei der Ausweisung von Wohnbaufläche auf die Eigenentwicklung zu beschränken hat. Der Eigenbedarf einer Gemeinde ist bis zum Jahr 2020 mit ca. 3 % des Wohnungsbestandes (Stand 2005) zu bemessen. Die von der Gemeinde beabsichtigte Wohnraumentwicklung geht deutlich über den vorgegebenen Eigenbedarf hinaus. Bereits für die B-Pläne Nr. 9 und 10 musste die Gemeinde den erhöhten Wohnraumbedarf gegenüber dem Amt für Raumordnung begründen und nachweisen. Dafür sind alle im Gemeindegebiet vorhanden Wohnbauflächen aufzuführen.

 

Zur Aufstellung der Ergänzungssatzung muss das Amt für Raumordnung nicht am Verfahren beteiligt werden. Jedoch müssen zukünftigen B-Pläne und B-Planänderungen vom Amt für Raumordnung genehmigt werden und alle Wohnraumkapazitäten sind erneut nachzuweisen. Insofern könnten die zusätzlich geschaffenen Kapazitäten in Hof Reppenhagen Auswirkungen auf andere zukünftige Entwicklungen in der Gemeinde haben. Zukünftige Bebauungspläne könnten ggf. abgelehnt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Ortslage Hof Reppenhagen, für den Teilbereich entlang der Teichstraße. Das Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 23936 Grevesmühlen ist zu beauftragen. Alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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