Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12450

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Flade ist Einwohnerin in der Gemeinde Hohenkirchen im OT Manderow. Mit Hundesteueranmeldung für ihren 2. Hund, stellt Frau Flade den Antrag auf Steuerbefreiung für ein Jahr. Der Hund wurde vom Verein „Natur- und Pferde-Hilfe-zur Selbsthilfe e.V.“ in Lütjenholm übernommen.

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenkirchen sieht aktuell keine Befreiung für den vorliegenden Fall vor. Die Hundesteuer für den 2.Hund beträgt 37,00 EUR im Jahr.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Antrag von Frau Flade abzulehnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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