Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12424

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben  und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Zuwendung vom Hotel John Brinckmann in Höhe von 730,00 € für den Seniorenbeirat – Trauercafé „Vergissmeinnicht - in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen anzunehmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einzahlung in Höhe von 730,00 €

Reduzieren

Anlagen

Loading...