Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12413

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zweckverband Grevesmühlen beabsichtigt die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung im Fritz-Reuter-Weg (Los 1), im Dünenweg (Los 2) und in der Klützer Straße (Los 3).

Das vorhandene Trinkwassernetz in Boltenhagen besteht aus verschiedenen Materialien. Vor allem im AZ-Bereich kommt es häufig zu Rohrbrüchen. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Erneuerung der Leitungen werden Umschlüsse vorgenommen und somit alte Parallelleitungen außer Betrieb genommen.

Mit der technischen Planung wurde das Ingenieurbüro PROWA aus Schwerin durch den Zweckverband beauftragt. Die Trassen der geplanten Leitungsabschnitte entsprechen weitestgehend den vorhandenen, zu erneuernden Trassen und verlaufen überwiegend im befestigten Bereich der öffentlichen Straßen bzw. Gehwege. Anpassungen an die Örtlichkeit durch leichte Verschiebungen sind möglich.

Die Bauausführung für den Bereich Fritz-Reuter-Weg (Los 1) ist ab Herbst 2018 geplant (nach der Hauptsaison). Der Bauausführungstermin für den Dünenweg (Los 2) und die Klützer Straße (Los 3) ist noch detailliert festzulegen, derzeit ist ein Zeitraum zwischen 4. Quartal 2018 und 2. Quartal 2019 vorgesehen.

 

Von der Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen sind die sich in der Anlage befindlichen Grundstücke betroffen.

 

Die Baumaßnahmen dienen der besseren Wasserversorgung der Gemeinde Boltenhagen und sind somit von öffentlichem Interesse.

Hierzu ist es erforderlich dem Zweckverband Grevesmühlen auf den gemeindeeigenen Flurstücken (öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen) die Verlegung von Wasserversorgungsleitungen mit dazugehörigen Anlagen, gemäß den in der Anlage befindlichen Lageplänen und Projektbeschreibung, zu gestatten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt der Grundstücksbenutzung auf den gemeindeeigenen Flurstücken (lt. Anlage) als Träger öffentlicher Belange zu.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gestattet dem Zweckverband Grevesmühlen auf den öffentlichen, gemeindeeigenen Flurstücken (lt. Anlage) Wasserversorgungsleitungen mit den dazugehörigen Anlagen, gemäß anliegenden Lageplänen, zu verlegen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erklärt sich mit einer grundbuchrechtlichen Sicherung des künftigen Leitungsbestandes, gegen Zahlung einer einmaligen Entschädigung einverstanden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad bevollmächtigt dem Bürgermeister Ch. Schmiedeberg zur Freigabe der, in der Anlage befindlichen, Lagepläne.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

  

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

finanziellen Auswirkungen. Einnahmen Entschädigungszahlungen für Dienstbarkeiten

 

 

 

 

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Anlagen

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