Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12408

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der SC Boltenhagen hat den Betreibervertrag für die Sport- und Freizeitanlage gemäß Sonderkündigungsrecht lt. § 6 Abs. 3 zum 31.08.2018 gekündigt.

Der jährliche Lohnkostenzuschuss wurde mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 11.05.2017 von 19.200 € auf 16.000 € gekürzt.

Dem Sportverein ist es zukünftig finanziell nicht mehr möglich die Differenzsumme zu übernehmen. Zusätzlich sind die Betriebskosten über die letzten Jahre gestiegen und Nachzahlungen sind erforderlich gewesen.

 

Dem SC Boltenhagen liegt grundsätzlich die weitere Betreibung der Sport- und Freizeitanlage für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am Herzen und bedauert diesen Schritt. Jedoch ist der Sportverein aus finanziellen Gründen gezwungen die Kündigung einzureichen, da die hohen Kosten aus eigenen Mitteln nicht aufzubringen sind um die Anlage weiter zu betreiben.

 

Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist die Sportanlage touristisch als auch zur Förderung des Sportes sehr wichtig und sollte daher auch weiter durch den SC Boltenhagen betrieben werden. Aufgrund der Kündigung und auch dem Wunsch der Gemeinde muss hier der Betreibervertrag überarbeitet werden um den SC Boltenhagen zu unterstützen und das Betreiben der Sportanlage weiter zu gewährleisten. Folgende wichtige Punkte für die Gemeinde sind mit der 1. Änderung verbunden:

 

- klare Abgrenzung der Betriebskosten

- Betreiberzeitraum

- Lohnkostenzuschuss

 

Sollte die Gemeindevertretung den Änderungen zustimmen, ist das Betreiben der Sportanlage durch den SC Boltenhagen gesichert und die Kündigung wird zurückgezogen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, beschließt die 1. Änderung des Betreibervertrages vom 20.09.2018 mit dem SC Boltenhagen gemäß Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Lohnkostenzuschuss erhöht sich bei E4, Stufe 2 ca. 29.000 € Jahresbrutto + Steuern SV Beiträge AG (5.700 €) = 34.700 € * 90% = 31.230 €

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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