Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12442

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Änderungsbescheid vom 05.04.2018 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 28.026,18 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Hohenkirchen ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2016 -von 87 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 2.951,91 €.

 

Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.

 

Im Jahr 2017 wurden der Gemeinde Hohenkirchen Mittel in Höhe von 4.321,81 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden in vollem Umfang für die Kita in Beckerwitz eingesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Zuweisung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018 mit der Sonderzuwendung in Höhe von 100.000,00 € an den Träger der Kindertagesstätte zu verrechnen. Insbesondere z. B. mit den Kosten, die für das Gartenhaus entstanden sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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