Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12433

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat am 27.02.2018 gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen beschlossen.

 

Am 27.04.2018 fand nunmehr ein Termin bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde statt. Hauptthema war die Begründung der Notwendigkeit gemäß § 17a GemHVO einzelner investiver Maßnahmen seitens der Gemeinde.

 

Die Beratung umfasste auch nachfolgende investive Maßnahme der Feuerwehr:

126.05 – Projekt 038 Beschaffung eines TLF 4000

 

Da die Bewilligungsbescheide vom Landkreis NWM und vom Land MV für die Förderung des Fahrzeuges noch nicht vorliegen, konnte mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Selbst wenn die in Aussicht gestellten Bewilligungsbescheide in der nächsten Zeit übergeben werden, ist eine Beschaffung auf Grund der Ausschreibungsvorschriften im Jahr 2018 nicht mehr möglich.

Für die Ausschreibung werden ca. 4 Monate benötigt. Nach Auftragserteilung würde die Lieferzeit ca. 12 Monate betragen. Aus diesem Grund würde eine Lieferung des Fahrzeuges erst im Jahr 2019 realistisch sein. Die erforderlichen Mittel würden dann auch erst im Jahr 2019 benötigt werden. 

 

Aus diesem Grunde wurde der Haushalt entsprechend geändert. Die Ansätze werden in 2019 geplant. Im HHJ 2018 wird eine VE veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die 1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Verringerung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 267.000 € im HHJ 2018

Verringerung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 400.000 € im HHJ 2018

Dementsprechend Verringerung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 133.000 € im HHJ 2018

Verringerung der erforderlichen Kreditaufnahme im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips um 133.000 € von 669.000 € auf 536.000 €

Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 400.000 € von 300.000 € auf 700.000 €

 

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Anlagen

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