Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12414

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

An der Landstraße L03 wird auf den Flurstücken 40/2 und 58/3, Flur 1, Gemarkung Santow, in der Gemeinde Grevesmühlen die Errichtung von zwei Windkraftanlagen Typ Nordex N149 beantragt.

Die Gemeinde Damshagen wird im Rahmen der TÖB-Beteiligung als Nachbargemeinde am Genehmigungsverfahren nach BImSchG beteiligt und kann Anregungen und Bedenken bis zum 8. Mai 2018 äußern.

 

Die geplanten Windkraftanlagen haben Auswirkungen auf Ortsteile innerhalb des Gemeindegebietes. Die Wohnlage Rolofshagen (B-Plan Nr. 10) und die touristische Entwicklung in der Ortslage Parin werden durch das Vorhaben beeinträchtigt. Insofern ist die Gemeinde Damshagen direkt betroffen.

 

Bereits im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2016), Kapitel 6.5 Energie wurde der Vorhabenstandort als potenzielles Windeignungsgebiet dargestellt. Die Gemeinde Damshagen hat im Rahmen der Vorabbeteiligung bereits eine Stellungnahme abgegeben und ihre Bedenken zu dem Eignungsgebiet geäußert. Für die Stellungnahme als Nachbargemeinde kann auf die Stellungnahme vom 8. Juni. 2015 zum RREP WM 2016 (s. Anlage) zurückgegriffen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen beschließt, zur beantragten Errichtung von zwei Windkraftanlagen Typ Nordex N149 an der Landstraße L03 (FLS 40/2 und 58/3, Flur 1, Gemarkung Santow, Gemeinde Grevesmühlen) folgende Anregungen und Bedenken als Nachbargemeinde zu äußern:

 

1.Beeinträchtigung der Wohnlage in Rolofshagen. Die Ortslage Rolofshagen ist nur ca. 1,5 km vom Vorhabenstandort entfernt. Die Gemeinde plant derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplans in Rolofshagen. Die zu erwartende Geräuschbelästigung und die direkte Sicht auf die WKA führen zum Attraktivitätsverlust der Wohnlage und zur Wertminderung der Grundstücke.

 

2.Beeinträchtigung der touristischen Entwicklung. In der Gemeinde Damshagen hat sich der Tourismussektor mit dem Schwerpunkt Gesundheits, Meditations- und Entspannungstourismus in den Ortsteilen Parin und Stellshagen angesiedelt. Das Gesundheits-Hotel im Gutshaus Parin ist nur ca. 2,5 km vom Vorhabenstandort entfernt. Die direkte Blickrichtung auf die WKA kann ggf. existenzielle Auswirkungen auf das Konzept haben.

 

3.Die Straße L03 dient als Zufahrt zum Klützer Winkel, Schloss Bothmer und dem Ostseebad Boltenhagen. Der Tourismusvorteil Naturbelassenheit der Region geht verloren und die Urlaubserwartung kann negativ beeinflusst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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