Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12328

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für einen Teilbereich des WA-Gebietes an der "Neuen Straße 1" im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Für den Plangeltungsbereich der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes ist der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Klütz in seiner ursprünglichen Fassung zugrunde zu legen, da dieser Bereich vom Genehmigungsantrag der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgenommen wurde.  

Möglichkeit A: Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit dem geplanten Vorhaben ist auf Grund der Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz gegeben. Auf Grund der geringen Fläche, die nun zusätzlich mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes geschaffen wird, und untergeordneten Bedeutung und Größe dieser Fläche gelangt die Stadt Klütz zu der Einschätzung, dass in diesem Einzelfall dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan Rechnung getragen wird.

Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich. Die Fläche wird bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes mit berücksichtigt im Zusammenhang mit der Betrachtung des gesamten Allgemeinen Wohngebietes.

Möglichkeit B: Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in Arpshagen und wird begrenzt:

-          im Nordwesten:durch Grünflächen,

-          im Nordosten:durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. Grundstücksflächen,

-          im Südosten:durch den Privatweg,

-          im Nordwesten:durch die "Neue Straße".

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

  1. Für die Entscheidung zugunsten der Möglichkeit B (gemäß Sachverhalt): Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Teilausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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