Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12407

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Eigenbetriebsverordnung ist für einen Eigenbetrieb als Voraussetzung festgelegt, dass diese Betriebsform nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung geeignet ist. Hierzu gehören sowohl klar abgrenzbare Leistungen als auch eine entsprechende Kapitalausstattung. Der nachstehende Beschluss beinhaltet keinen Eigentumsübergang im privatrechtlichen Sinne, sondern nur den Übergang vom Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass folgende Vermögensübertragung dem Parkplatz am Festsaal/ an der Schule in Boltenhagen betreffend in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Kurverwaltung erfolgen:

 

  • Teilfläche des Grundstücks Schule (Flur 1, Flurstück 374, Gemarkung Boltenhagen).

 

Die genaue Teilfläche sowie der dazugehörige Wert sind noch zu ermitteln und der Kurverwaltung mitzuteilen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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