Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12384

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Schreiben vom 06.03.2018 wird der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 22a „Campingplatz Ost“ der Gemeinde Boltenhagen auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist die zulässige Errichtung einer baulichen Anlage in Form eines Kassenhauses für die Stellplätze.

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 a „Campingplatz Ost“ der Gemeinde Boltenhagen gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...