Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12392

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Änderungsbescheid vom 05.04.2018 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 28.026,18 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Kalkhorst ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2016 -von 150 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 5.089,50 €.

Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.

 

Im Jahr 2017 wurden der Gemeinde Kalkhorst Mittel in Höhe von 5.749,54 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Diese wurden für das Außengelände der Kindertagesstätte zur Errichtung eines Zaunes und eines Boden-Trampolins eingesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Zuweisung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018 wie folgt zu verwenden:

  1. ……………………..
  2. ……………………..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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