Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Pötenitz stellte die Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen auf, um die räumliche Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zum Außenbereich festzulegen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Die Gemeinde ist bestrebt, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereiches zweifelsfrei festzulegen.

Mit der Ergänzungssatzung werden im südlichen Teil Arrondierungen der bestehenden Satzung unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Da die Grundstücke dem Außenbereich zugehörig sind, und sie als Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen werden, handelt es sich um eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Es wird eine satzungsrechtlich bestimmte Grundlage für die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen geschaffen.

Dies erfolgt insbesondere deshalb, da dieser Bereich für eine ergänzende Bebauung im Anschluss an die vorhandene Bebauung geeignet ist. Die Zielsetzungen entsprechen dem Flächennutzungsplan. Mit der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Feldhusen wird eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung geschaffen.

Zur satzungsrechtlichen Bestimmtheit werden einzelne Festsetzungen in Anlehnung an die bestehende Satzung in die Ergänzungssatzung aufgenommen. Die vorhandene Satzung für den Ortsteil Feldhusen wird somit ergänzt. Die Grundzüge der ursprünglichen Satzung werden gewahrt. Es werden lediglich Anforderungen, die sich aus gesetzlichen Änderungen ergeben, berücksichtigt.

 

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen. x

 

 

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Anlagen

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