Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12354

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 06.03.2018 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 28.605,66 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2016 -von 129 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 4.580,98 €.

Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.

 

Im Jahr 2017 wurden der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Mittel in Höhe von 5.209,32 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Diese wurden wie folgt aufgeteilt:

  1. Jeweils 500,00 € für beide Tagesmütter
  2. Prozentuale Aufteilung der verbleibenden Summe von 4.209,32 Euro an den Hort und die Kindertagesstätte in Boltenhagen sowie an die Kita in Klütz für die Anzahl der Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

-    Kita Boltenhagen:1.849,15 €

-    Hort Boltenhagen: 1.849,15 €

-    Kita Klütz:   511,02 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verteilung der Mittel für das Jahr 2018 analog dem Jahr 2017 vorzunehmen.

 

Neuer Sachverhalt:

Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurde mit Schreiben vom 05.04.2018 ein Änderungsbescheid erlassen. Für das Amt Klützer Winkel hat sich die Gesamtsumme auf 28.026,18 € reduziert. Dementsprechend ergibt sich für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit 129 Kindern eine Zuweisung in Höhe von 4.376,97 €. Der Änderungsbescheid wurde dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Zuweisung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018 wie folgt zu verwenden:

  1. ……………………..
  2. ……………………..
  3. ……………………..
  4. ……………………..
  5. ……………………..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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