Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12250
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen zur Verbesserung des ÖPNV in 2018
hier: Festlegung des Typs und der Standorte der Fahrgastunterstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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21.03.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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05.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für 2018 hat die Gemeinde eine Förderung von 4 Fahrgastunterständen beantragt.
Um die Einheitlichkeit des Ortsbildes zu verbessern, wurde der Typ Fahrgastunterstand beantragt, welcher bereits mit Hilfe von Fördermitteln in 2016 und 2017 errichtet wurde. Hierbei handelt es sich um den Typ „Vorwerk“ der Fa. MHB.
In 2016 wurden an folgenden Standorten 4 neue Fahrgastunterstände aufgebaut:
2 Stück an der Landesstraße 01 / Kreuzung Gramkow
2 Stück an der Landesstraße 01 / Höhe Campingplatz Liebeslaube
In 2017 wurden an folgenden Standorten ebenfalls 4 neue Fahrgastunterstände aufgebaut:
1 Stück an der Landesstraße 01 / Abzweig Manderow-Neu Jassewitz
1 Stück in Höhenkirchen an der ehemaligen Schule
1 Stück in Beckerwitz an der Gaststätte
1 Stück in Niendorf – Wohlenhagener Weg
Für den Fall, dass auch in 2018 ÖPNV-Fördermittel bewilligt werden, muss
- zum einen bestimmt werden, welcher Typ von Fahrgastunterstand aufgestellt werden soll und
- zum anderen, an welchen Standorten die 4 neuen Fahrgastunterstände errichtet werden sollen.
An folgenden Haltestellen ist es grundsätzlich möglich, Fahrgastunterstände aufzustellen:
* Hohenkirchen – Wendeschleife
* Manderow – vor dem Schloss
* Alt Jassewitz – Wendeschleife
* Beckerwitz – Kita
* Beckerwitz – Jugendherberge
* Beckerwitz Ausbau
* Beckerwitz – Hahnenberg
* Hohen Wieschendorf – Am Teich
* Wahrstorf – im Dorf
* Wahrstorf – Betonstraße
* Groß Walmstorf – Spielplatz
* Gramkow – Schloss
* Wohlenhagen
Des Weiteren gibt es noch Haltestellen, an denen es keine „Buswartehäuschen“ gibt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass für 2018 Fördermittel gem. der InvestÖPNVRL M-V für 4 Fahrgastunterstände bewilligt werden und im Haushalt 2018 die Mittel zur Verfügung stehen, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wie folgt:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Fa. MHB für die Lieferung von 4 Fahrgastunterständen vom Typ „Vorwerk“ zu erteilen.
- Die Fahrgastunterstände sollen an folgenden Standorten errichtet werden:
1) _________________________________________________________
2) _________________________________________________________
3) _________________________________________________________
4) _________________________________________________________
- Sollte die Errichtung aus grundstücksrechtlichen Gründen an den Standorten nicht möglich sein, entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses über alternative Standorte.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Die finanziellen Mittel (Ausgaben und Einnahmen) sind bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Abschreibung erfolgt über 20 Jahre. | |
X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. – in Planung für 2018 |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: Ausgabekonto: 54301.09600000 – 100.300 EUR Einnahmekonto: 54301.23310000 - 75.200 EUR (75 %)
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| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |