Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12250

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für 2018 hat die Gemeinde eine Förderung von 4 Fahrgastunterständen beantragt.

 

Um die Einheitlichkeit des Ortsbildes zu verbessern, wurde der Typ Fahrgastunterstand beantragt, welcher bereits mit Hilfe von Fördermitteln in 2016 und 2017 errichtet wurde. Hierbei handelt es sich um den Typ „Vorwerk“ der Fa. MHB.

 

In 2016 wurden an folgenden Standorten 4 neue Fahrgastunterstände aufgebaut:

2 Stück an der Landesstraße 01 / Kreuzung Gramkow

2 Stück an der Landesstraße 01 / Höhe Campingplatz Liebeslaube

 

In 2017 wurden an folgenden Standorten ebenfalls 4 neue Fahrgastunterstände aufgebaut:

1 Stück an der Landesstraße 01 / Abzweig Manderow-Neu Jassewitz

1 Stück in Höhenkirchen an der ehemaligen Schule

1 Stück in Beckerwitz an der Gaststätte

1 Stück in Niendorf – Wohlenhagener Weg

 

Für den Fall, dass auch in 2018 ÖPNV-Fördermittel bewilligt werden, muss

-          zum einen bestimmt werden, welcher Typ von Fahrgastunterstand aufgestellt werden soll und

-          zum anderen, an welchen Standorten die 4 neuen Fahrgastunterstände errichtet werden sollen.

 

An folgenden Haltestellen ist es grundsätzlich möglich, Fahrgastunterstände aufzustellen:
* Hohenkirchen – Wendeschleife

* Manderow – vor dem Schloss

* Alt Jassewitz – Wendeschleife

* Beckerwitz – Kita

* Beckerwitz – Jugendherberge

* Beckerwitz Ausbau

* Beckerwitz – Hahnenberg

* Hohen Wieschendorf – Am Teich

* Wahrstorf – im Dorf

* Wahrstorf – Betonstraße

* Groß Walmstorf – Spielplatz

* Gramkow – Schloss

* Wohlenhagen

 

Des Weiteren gibt es noch Haltestellen, an denen es keine „Buswartehäuschen“ gibt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass für 2018 Fördermittel gem. der InvestÖPNVRL M-V für 4 Fahrgastunterstände bewilligt werden und im Haushalt 2018 die Mittel zur Verfügung stehen, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wie folgt:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Fa. MHB für die Lieferung von 4 Fahrgastunterständen vom Typ „Vorwerk“ zu erteilen.
     
  2. Die Fahrgastunterstände sollen an folgenden Standorten errichtet werden:

    1) _________________________________________________________

    2) _________________________________________________________

    3) _________________________________________________________

    4) _________________________________________________________
     
  3. Sollte die Errichtung aus grundstücksrechtlichen Gründen an den Standorten nicht möglich sein, entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses über alternative Standorte.
     

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die finanziellen Mittel (Ausgaben und Einnahmen) sind bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Die Abschreibung erfolgt über 20 Jahre.

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.    – in Planung für 2018

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

Ausgabekonto:   54301.09600000 – 100.300 EUR

Einnahmekonto: 54301.23310000 -   75.200 EUR  (75 %) 

 

 

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Loading...