Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12340

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2018 findet die Wahl der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitungen werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus §§ 36 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295), einschließlich der Verwaltungsvorschrift des Justizministerium vom 19.April 2012 –III103/3222- 11 SH Amtsblatt M-V 2012 Seite 399 und der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 07. Juli 2017 – III 103-3222-I 12 SH I Amtsbl. M-V 2017, S. 502)

Die Vorschlagslisten sind somit bis zum 01. Juli 2018 durch die Gemeinden zu erstellen.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter notwendig.

Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat gemäß des Bezugserlasses die Schöffenzahl und die einzubringenden Vorschläge bestimmt.

Die Anzahl beträgt für die vom Amtsgericht Wismar für den Amtsgerichtsbezirk zu wählenden Schöffen

  1. 18 Erwachsenen-Hauptschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar
  2. 12 Erwachsenen-Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar
  3. 14 Erwachsenen-Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichtes.

 

Für diese ehrenamtliche Funktion haben sich folgende Bürger aus dem Bereich der Gemeinde Zierow beworben;

 

  1. Heinrich, Björn Lars

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, Herrn Björn Lars Heinrich für die Vorschlagsliste als Schöffin/Schöffen vorzuschlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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