Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12343
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 "Dat oole Huus" und dem Bebauungsplan Nr. 21 Teil 3 für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg
hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Entscheidung
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22.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat die o.g. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.4 für einen Teilbereich Wohlenberg beschlossen und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Die Planungsziele bestehen in der Sicherung des baulichen Bestandes. Darüber hinaus ist es beabsichtigt, eine Fläche für Stellplätze für die gewerbliche Nutzung planungsrechtlich vorzubereiten und zusätzlich eine Möglichkeit für Wohnbebauung zu etablieren. Sollte die Fläche für die Stellplätze in Zukunft einmal nicht mehr benötigt werden, soll die Möglichkeit zur Errichtung von Bebauung entstehen.
Der Siedlungskörper wird mit der vorliegenden Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes als Mischgebiet dementsprechend entwickelt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.
Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 "Dat oole Huus" und dem Bebauungsplan Nr. 21 Teil 3 für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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427,5 kB
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(wie Dokument)
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643,5 kB
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