Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die ursprüngliche Planungsabsicht des Bebauungsplanes Nr. 82/13-die Be­reitstellung von Flächen für die Nachfrage nach Wohngrundstücken - mit der neuen Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 26.10.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebau­ungsplanes Nr. 82/13 aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen" aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfah­ren durchgehrt.

Wie bereits in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 82/13 ausgeführt, sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzun­gen für die Ausweisung von großgig bemessenen Baugrundstücken zur Errich­tung von Einfamilienhäusern mit max. 2 Wohneinheiten im Bereich Seebad Wen­dorf geschaffen werden.

Das Baugebiet befindet sich innerhalb des Stadtgebietes Wismar und dennoch in landschaftlich reizvoller Lage. Wendorf bietet eine sehr gute Verkehrsinfrastruk­tur, eine intakte Nahversorgung sowie erforderliche soziale Einrichtungen, und somit die Möglichkeit, einer Abwanderung insbesondere von jüngeren und ein­kommensstärkeren Familien ins Umland entgegenzuwirken.

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 82/13 ist daher bereits eindeutig for­muliert, dass es nicht im Interesse der Hansestadt Wismar ist, Ferienwohnungen in diesem Gebiet als zussig auszuweisen.

 

r das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 82/13 festgesetzte allgemeine Wohngebiet mit seinen Teilbereichen WA 1 bis WA 3 wird zusätzlich folgende Festsetzung aufgenommen:

 

Im allgemeinen Wohngebiet sind Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbe­betriebe auch ausnahmsweise nicht zulässig."

 

Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ (Teil B Text) weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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