Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12204

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die ursprüngliche Planungsabsicht des Bebauungsplanes Nr. 67/09/1, 1. Änderung - die Bereitstellung von Flächen für die Nachfra­ge nach Wohngrundstücken - mit der neuen Rechtslage in Überein­stimmung zu bringen beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wis­mar die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 67/06/1 aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der text­lichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen" aus Anlass der No­vellierung des Baugesetzbuches 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgehrt.

Wie bereits in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Än­derung ausgehrt sollten mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn­gebietes an einem in den Stadtorganismus integrierten Standort ge­schaffen werden.

Schwerpunkt im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet wird die Errich­tung Wohngeuden mit bis zu zwei Wohnungen sein, d.h. es sollen „klassische" Einfamilienhäuser, ggf. mit Einliegerwohnung entstehen. In einem Teilbereich an der Philip-Müller-Straße ist mehrgeschossiger Wohnungsbau vorgesehen.

Das in relativ kurzer Entfernung (ca. 1.600 m) zur Werft gelegene Wohngebiet bietet neben der attraktiven Lage und den günstigen Standortfaktoren für seine Bewohner wie die Nähe zu den Freizeitan­lagen Tierpark, Bürgerpark, Köppernitztal, Phantechnikum sowie zur historischen Altstadt insbesondere Chancen für die aufgrund der beab­sichtigten Unternehmensentwicklungen erforderliche Ansiedlung weite­rer Mitarbeiter der Werft wie auch ihrer Zulieferbetriebe und damit kur­ze Wege zur Arbeit. Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes ist durch weitere Wohngebiete (Friedenshof, Dammhusen) einschließlich der erforderlichen technischen und sozialen Infrastruktur sowie das Kli­nikum und Seniorenwohnheime geprägt.

Ziel der Planung war und ist deshalb in Ergänzung zur vorhandenen Bebauung die Errichtung von Gebäuden zum Zwecke des dauerhaften Wohnens.

r das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Änderung festgesetzte Allgemeine Wohngebiet mit seinen Bereichen WA 1 bis WA 4 wird zusätzlich folgende Festsetzung aufgenommen:

Im allgemeinen Wohngebiet sind Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbebetriebe auch ausnahmsweise nicht zulässig."

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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