Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12327

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für einen Teilbereich des WA-Gebietes an der "Neuen Straße 1" im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch.

Der Entwurf der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 09. Januar 2018 bis 12. Februar 2018 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde unter Berücksichtigung der Planungsziele nicht durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der Auslegung liegen nicht vor.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

In den Stellungnahmen wurde auf die Erforderlichkeit der Änderung des Bebauungsplanes und zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan eingegangen. Es wurden Hinweise zu einzelnen Festsetzungen gegeben. Seitens der unteren Naturschutzbehörde, unteren Wasserbehörde, untere Abfall-, Boden- und Immissionsschutzbehörde wurden keine Belange geltend gemacht. Die untere Denkmalschutzbehörde hat auf ein Bodendenkmal im Umgebungsbereich des Plangebiets hingewiesen. Das Sachgebiet Brandschutz verwies auf die Sicherung des Brandschutzes/ Löschwasserbedarfes. Durch die Stellungnahme des Amtes Klützer Winkel zur Löschwasserversorgung wurde der Nachweis erbracht, dass die Löschwasserversorgung für den Bereich der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes gesichert ist.

Die Ver- und Entsorgung kann durch die Erweiterung der bestehenden Anlagen gesichert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Stadt Klütz mach sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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