Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12257
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen zur Verbesserung des ÖPNV in 2018
hier: Festlegung der Standorte der Fahrgastunterstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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18.06.2018
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Anhörung
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22.03.2018
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08.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für 2018 hat die Stadt eine Förderung von 4 Fahrgastunterständen beantragt.
Um die Einheitlichkeit des Ortsbildes zu verbessern, wurde der Typ Fahrgastunterstand beantragt, welcher bereits mit Hilfe von Fördermitteln in 2016 und 2017 errichtet wurde. Hierbei handelt es sich um den Typ „Vorwerk“ der Fa. MHB.
In 2016 wurden an folgenden Standorten 6 neue Fahrgastunterstände aufgebaut:
1 Stück an der Landesstraße 01 – Oberhof – in Richtung Klütz
1 Stück an der Landesstraße 01 – Oberhof – in Richtung Wismar
1 Stück in Klütz – Lindenring/Boltenhagener Str. – in Richtung Boltenhagen
1 Stück an der Landesstraße 03 – Hofzumfelde – in Richtung Klütz
1 Stück in Arpshagen – in Richtung Klütz
1 Stück in Grundshagen – in Richtung Klütz
In 2017 wurden an folgenden Standorten 4 neue Fahrgastunterstände aufgebaut:
1 Stück an der Wohlenberger Wiek – Höhe Parkplatz – in Richtung Wismar
1 Stück in Klütz – Wismarsche Straße - an der Kirche
1 Stück in Klütz – Wismarsche Straße – gegenüber der Kirche
1 Stück in Klütz – Wismarsche Straße – gegenüber der ehemaligen Apotheke
Für den Fall, dass auch in 2018 ÖPNV-Fördermittel bewilligt werden, muss bestimmt werden, an welchen Standorten die 4 neuen Fahrgastunterstände errichtet werden sollen.
Erst nach Festlegung der Standorte kann der Typ des Fahrgastunterstandes festgelegt werden (ist in Abhängigkeit der vorliegenden Grundstückssituation).
In Anlage befindet sich eine Auflistung aller ÖPNV-Haltepunkte im Stadtgebiet.
Die Auflistung enthält Empfehlungen der Verwaltung für die Standorte 2018 (blau gekennzeichnet) und für die beiden Standorte 2019 (rot gekennzeichnet).
Da voraussichtlich die Ortsdurchfahrt Christinenfeld in 2019 durch das Land M-V realisiert wird, sollten auch erst in 2019 hier die beiden Fahrgastunterstände erneuert werden.
ergänzender Sachverhalt:
Aus der Diskussion im Bauausschuss am 22.03.2018 heraus, stellte sich die Frage der Umsetzbarkeit des Austauschs des Fahrgastunterstandes in Hofzumfelde in Fahrtrichtung Grevesmühlen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Erneuerung dieses Fahrgastunterstandes grundsätzlich technisch möglich.
Der vorhandene Unterstand befindet sich in einem baulichen Zusammenhang mit einem Privathaus. Der Hauseigentümer hat bereits mündlich seine Zustimmung zum Abbau des vorhandenen Fahrgastunterstandes gegeben. Die Abbau-/Abrisskosten werden vergleichsweise hoch ausfallen, da an dem Privathaus
- das Dach geschlossen werden muss und
- an der Hauswand Klinker neu aufgemauert werden müssen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2018 berücksichtigt.
Der neue Fahrgastunterstand soll etwas zur Straße hin versetzt, aber auf der Höhe des bisherigen Unterstandes errichtet werden.
Aufgrund der bestehenden Leitungssituation könnte es aber sein, dass es bei der Auswahl des Fundamentes Einschränkungen geben wird. So müsste ein Typ eines Fahrgastunterstandes gewählt werden, dessen Fundament problemlos „zwischen“ den Erdleitungen errichtet werden kann.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass für 2018 Fördermittel gem. der InvestÖPNVRL M-V für
4 Fahrgastunterstände bewilligt werden und im Haushalt 2018 die Mittel zur Verfügung stehen, beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz wie folgt:
- Die Fahrgastunterstände 2018 sollen an folgenden Standorten errichtet werden:
1) _________________________________________________________
2) _________________________________________________________
3) _________________________________________________________
4) _________________________________________________________
- Sollte die Errichtung insbesondere aus grundstücksrechtlichen Gründen an den Standorten nicht möglich sein, entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des WTU-Ausschusses über alternative Standorte.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Die finanziellen Mittel (Ausgaben und Einnahmen) sind bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Abschreibung erfolgt über 20 Jahre. | |
X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. – in Planung für 2018 |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: Ausgabekonto: 54301.09600000 – 100.300 EUR Einnahmekonto: 54301.23310000 - 75.200 EUR (75 %)
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| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |