Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12334

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits seit einigen Jahren wird immer wieder die Problematik der drei Strandhütten im Gemeindebereich der Wohlenberger Wiek angesprochen. Die Hütten sind in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Strandhütten wurden auf Basis einer Baugenehmigung errichtet. Der Einbau von Hausanschlüssen etc. war zum damaligen Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig. Sie sind aufgrund des unklaren Status immer wieder nur behelfsmäßig repariert worden. In einem Gespräch mit dem StALU gab es grundsätzliche Signale zur Erneuerung der Strandhütten. Aufgrund der Nutzung über die Tourismussaison wären viele Bedingungen (Herstellung Hausanschlüsse, Hochwassergefahr etc.) zu erfüllen. Weiterhin wurde in einem Gespräch mit dem Straßenbauamt Schwerin und dem Landkreis im Zusammenhang mit der Ortslage Niendorf die Querungsmöglichkeit der Strandbesucher an der L01 besprochen. Auch hier besteht grundsätzliches Interesse an einer Lösung. Jedoch wird die Anzahl und die Gestaltung eine wichtige Rolle spielen. In diesem Jahr wird auch mit Mitteln der LEADER Arbeitsgruppe Westmecklenburg die Erarbeitung  eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes der Gemeinde Zierow und Hohenkirchen angestrebt. Auch hier wird die Strandnutzung und Bewirtschaftung eine wichtige Rolle spielen.

 

Die Stadt Klütz als weiterer Anlieger in der Wohlenberger Wiek beschäftigt sich ebenfalls mit der Planung von sogenannten Servicehütten. Diese werden südlich der Landesstraße errichtet. Der für den Bau solcher Anlagen erforderliche Bebauungsplan wird in Kürze zum Abschluss gebracht. Dann besteht Baurecht für solche Anlagen. In diesen Servicehütten sollen Funktionen wie Strandversorgung, öffentliche WC und ähnliches untergebracht werden. Für den Baukörper werden zur Zeit erste Planungen entwickelt, um auf dieser Basis Fördermittel einwerben zu können.

In der Gemeinde Hohenkirchen sind in den Bebauungsplänen 3 und 4 Standorte für solche Anlagen ausgewiesen. Die Stadtorte befinden sich ebenfalls südlich der Landesstraße. Die Gemeinde muss sich dazu verständigen, wo Gebäude errichtet werden sollen. Im Strandbereich dürfte der Bau einer anspruchsvollen Anlage mit vielfältigen Funktionen nicht umsetzbar sein. Dann würde wiederum nur die Strandhütte sozusagen verbleiben. Wenn die Gemeinde sich dazu grundsätzlich positioniert hat, könnten gegebenenfalls gemeinsam mit der Stadt Klütz das Projekt für die Wohlenberger Wieck entwickelt und umgesetzt werden.

 

Hält die Gemeinde an den Standorten der Strandhütten fest, müssen die Genehmigungsbedingungen geklärt werden und eine Planung in Auftrag gegeben werden. Ziel ist ebenfalls die Umsetzung einer ansprechenden und sicheren Gestaltung der Querungen.

 

Antragstellung erfolgt über die LEADER Arbeitsgruppe Westmecklenburg. Eine Förderung ist bis zu 90 % möglich. Antragstellung ist bis 30.06.eines jeden Jahres  möglich.

 

Seitens der Verwaltung wird unbedingt die Abstimmung mit der Stadt Klütz empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt

1.  die Erarbeitung eines Konzeptes zur Gestaltung der Übergänge an der L01.

2. nach Abstimmung mit der Stadt Klütz werden die Standorte für die Gebäude festgelegt. Daraus ergibt sich der weitere Verfahrensablauf.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 25.000 Euro Bestandteil des Haushaltsplanes

 

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Anlagen

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