Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 1 für das Gebiet in Grevesmühlen, am nördlichen Ortsrand zwischen der Klützer Landstraße, der Straße zur LPG und der Klützer Straße vom 19.11.1991, wurde Anfang der 1990er Jahre am nördlichen Stadtrand von Grevesmühien ein siedlungsstruktureller und städtebaulich rand­ständiger Verbundstandort mit Schwerpunkt im Lebensmittelangebot errichtet.

Die Firma Norma ist seit dem 01.05.1993 wirtschaftlich erfolgreich am Standort in Grevesmühien vertreten. Das in die Jahre gekommene Objekt ist mit erheblichen baulich­energetischen Schwächen behaftet und die Filiale wird mit einer Verkaufsfläche von 657 m² nicht mehr den mittlerweile vorherrschenden Anforderungen an eine Lebensmitteldiscountfi­liale gerecht. Den aktuellen und künftigen Kundenwünschen an einen modernen Discounter kann deshalb nur durch eine Neupositionierung am Standort entsprochen werden.

Um sich in Zukunft marktgerecht und zukunftsfähig zu positionieren, möchte die Firma Nor­ma den Standort durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² qualitativ auf­werten und sich damit der grundsätzlichen Marktentwicklung im Discountbereich anpassen. Die Angebotssituation würde sich nicht quantitativ sondern ausschließlich qualitativ deutlich verbessern und somit den etablierten Standort im Sinne der Kundenfreundlichkeit sichern. Das Sortiment wird nicht ausgeweitet.

Geplant ist ein zeitgemäßer, moderner Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² und einem Bäcker mit Café-Angebot sowie ca. 60 eigenen Parkplätzen.

Mit einer eventuell baulichen Erweiterung der Bestandsimmobilie können die ökonomischen und wirtschaftlichen Effekte eines Neubaus nicht erzielt werden, so dass mit diesem Antrag um eine Neubebauung am gegebenen Standort ersucht wird.

Den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühien hinsichtlich der Be­grenzung der Belegung mit zentrenrelevanten Sortimenten auf max. 10% der Verkaufsfläche soll entsprochen werden. Die Realisierung des geplanten Vorhabens erfordert die Änderung des Bebauungsplanes.

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 – 1. Änderung der Stadt Grevesmühlen für den Bereich „Klützer Straße“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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