Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12278

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über des Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wurde am 23. Februar 2018, Kamerad Jörn Barkentien von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zum stellvertretenen Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Jörn Barkentien, mit Wirkung vom 19. März 2018 für die Dauer der Amtszeit vom 19. März 2018 bis 18. März 2024 zum stellvertretenen Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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