Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 10. Mai 2016 bis zum 14. Juni 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum Vorentwurf abgegeben.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen überwiegend in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

Maßgeblich sind die Belange der FFH- und SPA-Problematik, die unter Berücksichtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse zu betrachten sind. Für das Vogelschutzgebiet liegt ein Managementplan nicht vor. Für das FFH-Gebiet liegt ein Managementplan von 2006 vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen zu erstellen. Die Anforderungen an die Bebauung im Gewässerschutzstreifen sind zu überprüfen. Die Regulierung der Zahl der Parkplätze (vorher/nachher) ist dazustellen. In Bezug auf Auswertungen zum Schall, Schutzansprüche von Bebauung im Bereich der Ferienanlage Ostseeblick in Niendorf gegenüber dem Parkplatz an der Wohlenberger Wiek im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 werden aus Sicht der Stadt Klütz nicht gesehen. Die Entfernung ist ausreichend bemessen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist entsprechend nachzuweisen.

Im Zusammenhang mit der SPA- und FFH-Problematik sind Maßnahmen zum Strandbereich, die im Bebauungsplan Nr. 15 erforderlich wurden, mit zu untersuchen. Der Status der Biotope ist zu berücksichtigen. Neben dem Gewässerschutzstreifen sind auch die Anforderungen an den Hochwasserschutz entsprechend zu berücksichtigen. Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Stand des Landschaftsplanes wird der Behörde zur Verfügung gestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Klütz zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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