Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12209
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz "Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur"
Hier: Abwägungsbeschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
15.02.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
19.03.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 10. Mai 2016 bis zum 14. Juni 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum Vorentwurf abgegeben.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen überwiegend in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Maßgeblich sind die Belange der FFH- und SPA-Problematik, die unter Berücksichtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse zu betrachten sind. Für das Vogelschutzgebiet liegt ein Managementplan nicht vor. Für das FFH-Gebiet liegt ein Managementplan von 2006 vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen zu erstellen. Die Anforderungen an die Bebauung im Gewässerschutzstreifen sind zu überprüfen. Die Regulierung der Zahl der Parkplätze (vorher/nachher) ist dazustellen. In Bezug auf Auswertungen zum Schall, Schutzansprüche von Bebauung im Bereich der Ferienanlage Ostseeblick in Niendorf gegenüber dem Parkplatz an der Wohlenberger Wiek im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 werden aus Sicht der Stadt Klütz nicht gesehen. Die Entfernung ist ausreichend bemessen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist entsprechend nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Klütz zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|