Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11724

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat die Verwaltung beauftragt die Straßenreinigungssatzung und die entsprechende Gebührensatzung zu aktualisieren und neu zu kalkulieren.

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Klütz vom 28. Juni 2001, die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17. März 2010 sowie die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 16. Dezember 2012 sind vollständig nouvelliert worden. Alle Änderungen und Ergänzungen sind auf aktuelle Rechtssprechungen angepasst worden - siehe synoptische Darstellung der Neufassung.

Insbesondere die Ortsteile (Ortsdurchfahrten) sind nunmehr aufgenommen worden. Da bei der Kontrolle von Kehrmetern im Stadtgebiet deutliche Differenzen aufgetreten sind, wurde die Erfassung der Kehrmeter vollständig über das GIS-Programm des Zweckverbandes Grevesmühlen aktualisiert. Insgesamt sind in der Stadt Klütz und Ortsteilen rund 34.000 Kehrmeter (vorher 13.434 Kehrmeter) erfasst worden. Des Weiteren erfolgte als Vorschlag eine Aufteilung in zwei Reinigungsklassen.

 

Neuer Sachstand vom 19. Juli 2017:

Die Matrix der Straßen in der Stadt Klütz und den Ortsteilen wird zur Sitzung des Finanzausschusses am 24. Juli 2017 nachgereicht. Eine Aktualisierung der Erfassung der Frontmeter nebst Frontmeterberechnung ist als Anlage angefügt worden.

 

Neuer Sachstand vom 20. Februar 2018:

Aktualiserung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Klütz entsprechend der Beratungen in den Fachausschüssen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Neufassung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Mehreinnahmen können noch nicht beziffert werden.

 

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Anlagen

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